1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 07.05.2019 - 1 VK 4/18 - abgeändert. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
2. Die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.
Die Gebühren der Vergabekammer und die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.
Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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