1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 11.12.2020 werden die Beschlüsse des Landgerichts Leipzig vom 20.10.2020 im angefochtenen Urteil und vom 27.10.2010 - jeweils Az.:
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger wendet sich gegen eine Streitwertfestsetzung und gegen die Ablehnung einer Teilstreitwertfestsetzung durch das Landgericht.
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