OLG Hamburg - Beschluss vom 20.12.2021
5 W 37/21
Normen:
GKG § 68 Abs. 1; GKG § 63 Abs. 3 S. 2; RVG § 32 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 29.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 310 O 149/19

Sofortige Beschwerde gegen eine StreitwertfestsetzungBemessung des Streitwerts in gerichtlichen Auseinandersetzungen unter umfassender Berücksichtigung der jeweiligen Einzelumstände des Rechtsstreits

OLG Hamburg, Beschluss vom 20.12.2021 - Aktenzeichen 5 W 37/21

DRsp Nr. 2022/12806

Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Bemessung des Streitwerts in gerichtlichen Auseinandersetzungen unter umfassender Berücksichtigung der jeweiligen Einzelumstände des Rechtsstreits

1. Die sofortige Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 29.04.2021, Az. 310 O 149/19, wird zurückgewiesen.

2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 68 Abs. 1; GKG § 63 Abs. 3 S. 2; RVG § 32 Abs. 2;

Gründe: