Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 20.11.2019 abgeändert und der Streitwert für die I. Instanz auf 24.500,- € festgesetzt.
Die ausdrücklich im eigenen Namen der Beklagten eingelegte, auf Herabsetzung des mit dem angefochtenen Beschluss auf 56.495,74 € gerichtete, sofortige Beschwerde ist gemäß §§
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