Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 28. Mai 2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.960,54 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Mindestbeiträgen zum A im Baugewerbe für die Monate Januar und Februar 2000.
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