Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 08. Oktober 2009 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen und im Rahmen einer Widerklage über einen Beitragsrückzahlungsanspruch der Beklagten.
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