LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.07.2009
12 Sa 1294/07
Normen:
VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. II; VTV-Bau § 18 Abs. 2; VTV-Bau § 21 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 12.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2500/06

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; bauliche Leistungen im Rohrleitungstiefbau

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.07.2009 - Aktenzeichen 12 Sa 1294/07

DRsp Nr. 2010/1561

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; bauliche Leistungen im Rohrleitungstiefbau

Bei dem der Verlegung von Rohrleitungen auf landwirtschaftlichen Flächen durch andere Unternehmen vorangehenden Abtragen des etwa 30 cm dicken Mutterbodens, seiner isolierten Lagerung und - nach Verlegen der Rohrleitungen und des Verfüllens der unteren Bodenschichten - seiner Wiederauftragung handelt es sich um eine bauliche Leistung i. s. d. § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 25 (Rohrleitungstiefbau) und § 1 Abs. 1 Abschnitt II VTV.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12.06.2007 - 8 Ca 2500/06 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert:

€ 18.766,60

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ... zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin auf dem vorgeschriebenen Formular Auskunft darüber zu erteilen, wie viele gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - versicherungspflichtige Tätigkeit ausübten, in den Monaten Dezember 2004 bis Dezember 2006 im Betrieb der Beklagten beschäftigt wurden und welche Bruttolohnsummen und welche Sozialkassenbeiträge insgesamt für diese Arbeitnehmer in den jeweils genannten Monaten angefallen sind.