I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Januar 2010 -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
27.875,12 EUR
(siebenundzwanzigtausendachthundertfünfundsiebzig 12/100)
zu zahlen.
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