LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.10.2009
10 Sa 1960/04
Normen:
VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 05.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1247/03

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; Tätigkeiten des Lüftungsbauerhandwerks bei Montage von Lüftungs- und Entrauchungskanälen aus brandgeschütztem Material

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.10.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 1960/04

DRsp Nr. 2010/1578

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; Tätigkeiten des Lüftungsbauerhandwerks bei Montage von Lüftungs- und Entrauchungskanälen aus brandgeschütztem Material

Die Montage von Lüftungs- und Entrauchungskanälen aus brandgeschütztem Material ist eine Tätigkeit des Lüftungsbauerhandwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 12 VTV (Abweichung von LAG Berlin, 10.09.1999 - 2 Sa 385/99).

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 05. August 2004 - 4 Ca 1247/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen sowie über die Kostentragungspflicht im Hinblick auf eine übereinstimmend erklärte Teilerledigung des Rechtsstreits.