Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 02. Juli 2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug nach Erteilung von Auskünften durch den Beklagten um die Berechtigung des dadurch erledigten Auskunftsbegehrens für die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2007.
Die Klägerin ist organisiert in der Rechtsform einer AG. Sie ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.
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