OVG Saarland - Beschluss vom 19.11.2019
2 B 261/19
Normen:
VwGO § 88; VwGO § 152 Abs. 1; VwGO § 152a; GKG Anl. 1 Nr. 5400;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 23.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 737/19

Statthaftigkeit der Gegenvorstellung mit der Schaffung der Anhörungsrüge; Möglichkeit einer Umdeutung einer ausdrücklich als Gegenvorstellung bezeichneten Eingabe in eine Anhörungsrüge insbesondere mit Blick auf die Kostenpflichtigkeit dieses Verfahrens

OVG Saarland, Beschluss vom 19.11.2019 - Aktenzeichen 2 B 261/19

DRsp Nr. 2020/341

Statthaftigkeit der Gegenvorstellung mit der Schaffung der Anhörungsrüge; Möglichkeit einer Umdeutung einer ausdrücklich als "Gegenvorstellung" bezeichneten Eingabe in eine Anhörungsrüge insbesondere mit Blick auf die Kostenpflichtigkeit dieses Verfahrens