Der Antrag des Antragstellers, den Bebauungsplan Nr. 67 "Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel", Teilpläne I und II der Antragsgegnerin (als Satzung beschlossen am 20. September 2004) im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß §
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Eilverfahren auf 20 000 EUR festgesetzt.
Der Antrag ist unzulässig. Er ist entweder unstatthaft oder mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.
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