Der Antragsgegnerin wird für das Verfahren der Rechtsbeschwerde ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt beigeordnet.
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des 26. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 7. August 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 200.000 €
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist.
Die Antragsgegnerin betreibt gegen den Antragsteller - ihren geschiedenen Ehemann - die Teilungsversteigerung eines gemeinschaftlichen Hofguts. Das Amtsgericht hat die Teilungsversteigerung auf Antrag des Antragstellers für unzulässig erklärt.
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