Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22. Mai 2019 -
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts in einem waffenrechtlichen Verfahren.
Der Kläger war Inhaber der ihm von der Beklagten erteilten Waffenbesitzkarten Nr. xxxx, xxxx und xxxx. Darin waren im Jahr 2018 zuletzt sieben Schusswaffen eingetragen.
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