Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - 12. Kammer - vom 15. Februar 2018 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Untersagung der Nutzung einer Freifläche als Lagerplatz für ihren Dachdeckerbetrieb. Sie meint, insbesondere zwischenzeitlich eingeleitete Legalisierungsbemühungen ihrerseits stünden der Aufrechterhaltung des Nutzungsverbots entgegen.
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