OVG Niedersachsen - Beschluss vom 11.10.2019
1 LA 74/18
Normen:
VwGO § 114 S. 2; BauGB § 33 Abs. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2020, 305
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 15.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 4124/15

Streit um die Untersagung der Nutzung einer Freifläche als Lagerplatz; Verhältnismäßigkeit einer Nutzungsuntersagung; Gefährdung des Gebietscharakters durch ungenehmigte Nutzung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.10.2019 - Aktenzeichen 1 LA 74/18

DRsp Nr. 2019/17134

Streit um die Untersagung der Nutzung einer Freifläche als Lagerplatz; Verhältnismäßigkeit einer Nutzungsuntersagung; Gefährdung des Gebietscharakters durch ungenehmigte Nutzung

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - 12. Kammer - vom 15. Februar 2018 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 114 S. 2; BauGB § 33 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen die Untersagung der Nutzung einer Freifläche als Lagerplatz für ihren Dachdeckerbetrieb. Sie meint, insbesondere zwischenzeitlich eingeleitete Legalisierungsbemühungen ihrerseits stünden der Aufrechterhaltung des Nutzungsverbots entgegen.