OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 16.12.2020
10 D 103/18.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 10;

Streit um die Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Abwägungsfehler hinsichtlich einer Einschränkung der mit Emissionen verbundenen betrieblichen Abläufe des auf einem Grundstück befindlichen Gewerbebetriebs; Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans; Vorgaben für die Ausfertigung eines aus mehreren Blättern bestehenden Bebauungsplans

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2020 - Aktenzeichen 10 D 103/18.NE

DRsp Nr. 2021/2245

Streit um die Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Abwägungsfehler hinsichtlich einer Einschränkung der mit Emissionen verbundenen betrieblichen Abläufe des auf einem Grundstück befindlichen Gewerbebetriebs; Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans; Vorgaben für die Ausfertigung eines aus mehreren Blättern bestehenden Bebauungsplans

Tenor

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan M.-straße, Stadtteil H., der Stadt H. ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 10;

Tatbestand