Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller zu 1) trägt 16 %, der Antragsteller zu 2) trägt 19 % und die Antragstellerin zu 3) trägt 65 % der Kosten des Verfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auf 45.925,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellenden wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 24. Februar 2020 zur "Errichtung einer Hochwasserschutzanlage an der G.- Au zum Schutz vor (Binnen-)Hochwasser bei Starkregenereignissen in der Gemeinde ...". Sie sind Eigentümer von Grundstücken in der Ortslage A..
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