OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 29.10.2020
4 MR 1/20
Normen:
WHG § 27; WHG § 67 Abs. 2 S. 3; WHG § 68 Abs. 1; LWG § 83 Abs. 1 Nr. 2; UmwRG § 6; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; GG Art. 14 Abs. 3;

Streit um einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Hochwasserschutzanlage; Drittbetroffenheit durch Verstöße gegen die Bewirtschaftungsziele des § 27 WHG; Anforderungen des Verbesserungsgebots aus § 27 WHG; Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts auch ohne Mitwirkung der Beteiligten; Enteignungsrechtliche Vorwirkung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.10.2020 - Aktenzeichen 4 MR 1/20

DRsp Nr. 2020/16528

Streit um einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Hochwasserschutzanlage; Drittbetroffenheit durch Verstöße gegen die Bewirtschaftungsziele des § 27 WHG; Anforderungen des Verbesserungsgebots aus § 27 WHG; Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts auch ohne Mitwirkung der Beteiligten; Enteignungsrechtliche Vorwirkung

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller zu 1) trägt 16 %, der Antragsteller zu 2) trägt 19 % und die Antragstellerin zu 3) trägt 65 % der Kosten des Verfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 45.925,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

WHG § 27; WHG § 67 Abs. 2 S. 3; WHG § 68 Abs. 1; LWG § 83 Abs. 1 Nr. 2; UmwRG § 6; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; GG Art. 14 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Antragstellenden wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 24. Februar 2020 zur "Errichtung einer Hochwasserschutzanlage an der G.- Au zum Schutz vor (Binnen-)Hochwasser bei Starkregenereignissen in der Gemeinde ...". Sie sind Eigentümer von Grundstücken in der Ortslage A..