Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juni 2019 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Verfahren in beiden Rechtszügen - unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts - auf jeweils 5.000,- EUR festgesetzt.
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