Der Streitwert für das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht wird unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 26.3.2013 - 2 K 634/11 - auf 3.770,52 Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die nach den §§ 32 Abs. 2 RVG,
Nach §
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