Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 7.8.2018 gegen den Streitwertbeschluss der 13. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Darmstadt vom 18.7.2018 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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