Die Beschwerde der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 01. Juni 2022 –
Der Streitwertbeschluss des Arbeitsrecht Wiesbaden vom 01. Juni 2022 –
I.
Gegenstand des Verfahrens ist eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts nach §
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