OLG Koblenz - Beschluss vom 15.04.2019
1 W 68/19
Normen:
GKG § 63 Abs. 3 S. 2. 68 Abs. 1 S. 1; RVG § 32 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 09.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 OH 16/18

Streitwert des selbständigen BeweisverfahrensBindung des Gerichts an die Streitwertvorstellung des Antragstellers

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.04.2019 - Aktenzeichen 1 W 68/19

DRsp Nr. 2019/6907

Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens Bindung des Gerichts an die Streitwertvorstellung des Antragstellers

1. Bei dem selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich der Hauptsachestreitwert maßgebend. Das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragsstellers festzusetzen. Dies ist der Wert der Hauptsache oder des Teils der Hauptsache, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 16.09.20104 - III ZB 33/04 - MDR 2005, 162, zitiert nach juris Rn. 18).