OLG Brandenburg - Beschluss vom 13.04.2021
3 W 25/21
Normen:
ZPO § 3; GKG § 40;
Fundstellen:
ZEV 2021, 395
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 16.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 84/20

Streitwert einer Klage auf Auskunftserteilung über den Wert des Nachlasses zum Zwecke der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2021 - Aktenzeichen 3 W 25/21

DRsp Nr. 2021/7172

Streitwert einer Klage auf Auskunftserteilung über den Wert des Nachlasses zum Zwecke der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung von Auskunft über den Wert eines Nachlasses richtet sich nach den Erwartungen des Klägers bei Einreichung der Klage. Dass diese später aufgrund eines eingeholten Wertgutachtens revidiert werden mussten, ist für die Berechnung des Streitwerts ohne Bedeutung.

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 16.12.2020, Az. 14 O 84/20, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 3; GKG § 40;

Gründe:

I.