OLG Brandenburg - Beschluss vom 27.05.2020
11 W 5/20
Normen:
GKG § 48; ZPO § 6;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 01.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 96/18

Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Grundpfandbriefen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2020 - Aktenzeichen 11 W 5/20

DRsp Nr. 2020/8138

Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Grundpfandbriefen

1. Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Grundpfandbriefen bestimmt sich grundsätzlich nach dem Betrag der gesicherten Forderung, wenn es auf deren Sicherstellung oder ein Pfandrecht ankommt. 2. Besteht die Forderung unstreitig nicht mehr, so ist unter Berücksichtigung der Valutierung das wirtschaftliche Interesse an der Herausgabe des Sicherungsgegenstandes mit 20% zu bemessen.

1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 01.10.2019, Az. 31 O 96/18, dahin gehend abgeändert, dass der Streitwert auf 270.000 € und der Wert für den Mehrvergleich auf 105.000 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 48; ZPO § 6;

Gründe:

I.

Mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten erhob der ursprüngliche Kläger aus abgetretenem Recht des nach Parteiwechsel in das Verfahren eingetretenen Klägers im Jahr 2018 Klage auf Zustimmung zur Herausgabe von Pfandbriefen.