Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 05.04.2023 wird zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger macht als Nutzer der Social-Media-Plattform „Plattform1“ Ansprüche wegen behaupteter Verstöße der Beklagten, die die Plattform auf dem Gebiet der Europäischen Union betreibt, gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wegen sogenannten Scrapings geltend.
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