Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Gebührenstreitwert wird auf 33.000 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die von den Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin im eigenen Namen eingelegte Beschwerde ist nach §
1. Nach dem in Rechtsstreitigkeiten aus dem Lauterkeitsrecht anzuwendenden §
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