Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Der Kläger, vertreten durch den Beschwerdeführer als Prozessbevollmächtigten, erhob zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen eine Stufenklage (Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Zahlung) gegen den Beklagten. In der Klageschrift wurde der vorläufige Streitwert mit 50.000 € angegeben. Der Beklagte erkannte den Auskunftsanspruch mit Schriftsatz vom 23.02.2017 an. Daraufhin erließ das Landgericht am 24.02.2017 ein Teilanerkenntnisurteil, durch das der Beklagte zur Auskunftserteilung verurteilt wurde. Mit Schriftsatz vom 06.11.2017 zeigte der Beschwerdeführer an, in der Sache nicht mehr mandatiert zu sein. Sodann meldeten sich unter dem 14.11.2017 die jetzigen Prozessbevollmächtigten des Klägers zur Akte.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|