Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 23. Mai 2018 abgeändert.
Der Streitwert wird auf 20.000,- € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die aus eigenem Recht erhobene Beschwerde des Bevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 23. Mai 2018 (zugestellt am 27. September 2018) ist gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes − RVG −, §§
Die Beschwerde des Klägerbevollmächtigten hat nur teilweise Erfolg.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|