VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 12.11.2020
5 S 1707/20
Normen:
Streitwertkatalog Nr. 9.1.2.3.1; GKG § 52 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 29.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 6074/18

Streitwertbemessung bei einem Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer doppelseitig beleuchteten Plakatanschlagtafel

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2020 - Aktenzeichen 5 S 1707/20

DRsp Nr. 2020/17582

Streitwertbemessung bei einem Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer doppelseitig beleuchteten Plakatanschlagtafel

Der in Nr. 9.1.2.3.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 empfohlene Streitwert für eine großflächige Werbetafel von 5.000 Euro ist zu verdoppeln, wenn es sich um eine doppelseitige Werbetafel handelt. Eine etwaige Beleuchtung der Werbetafel hat dagegen auf die Höhe des Streitwerts keine Auswirkung.

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. April 2020 - 4 K 6074/18 - geändert.

Der Streitwert für das Verfahren im ersten Rechtszug wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

Streitwertkatalog Nr. 9.1.2.3.1; GKG § 52 Abs. 1;

Gründe

I.