Der Antrag des Klägers, den Streitwert zu berichtigen und ihm Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.
Das Begehren des Klägers stellt bei sachgemäßer Auslegung keine Erinnerung dar, weil sich der Kläger nicht gegen die Richtigkeit des Kostenansatzes wendet, sondern einen Antrag auf Änderung des Streitwertes und auf Gewährung von Prozesskostenhilfe stellt. Das Gericht hat deshalb nicht gemäß §
Der Antrag auf Berichtigung des Streitwertes ist nicht statthaft. Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Streitwert in seinem Beschluss vom 1. Juli 2008 entschieden. Gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sind Beschwerden nicht statthaft (vgl. §
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