Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und - insoweit unter Änderung der Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2022 - für das erstinstanzliche Verfahren auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.
Die Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren und für das erstinstanzliche Klagverfahren beruhen auf §§ 47 Abs. 1,
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