Der am 9. März 2021 als Satzung beschlossene und am 29. September 2022 erneut bekannt gemachte Bebauungsplan Nr. 40 "Gewerbegebiet westlich der L********** Straße und östlich der Bahnlinie - Erweiterung ***** Baustoffe" der Antragsgegnerin ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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