OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 30.05.2023
10 D 187/20.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24;

Subjektives Recht eines außerhalb des Plangebiets wohnenden Grundstückeigentümers auf fehlerfreie Berücksichtigung seiner privaten Belange i.R.d. Abwägung; Sicherstellung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen in der Umgebung des Plangebiets

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.2023 - Aktenzeichen 10 D 187/20.NE

DRsp Nr. 2023/8061

Subjektives Recht eines außerhalb des Plangebiets wohnenden Grundstückeigentümers auf fehlerfreie Berücksichtigung seiner privaten Belange i.R.d. Abwägung; Sicherstellung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen in der Umgebung des Plangebiets

Tenor

Der Bebauungsplan der Antragsgegnerin ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan der Stadt C. (im Folgenden: Bebauungsplan).

Er ist Eigentümer des westlich der S.-straße sowie nördlich des M. gelegenen Grundstücks M. 3 in C., auf dem er eine landwirtschaftliche Hofstelle mit Tierhaltung betreibt.