Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich als Eigentümer eines im östlichen Teil der Stadt Crailsheim (Stadtteil Goldbach) liegenden (mit einem Wohnhaus bebauten) Grundstücks gegen eine der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer (vom Wohnhaus des Klägers 1.918 m entfernten) Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 140 m und einem Rotordurchmesser von 112,5 m in der östlichen Nachbargemeinde Kreßberg (Gemarkung Waldtann).
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