Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. §
Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, das vertragliche Aufrechnungsverbot komme nicht zum Tragen, weil eine Verrechnung vorliegt (BGH, Urteil vom 19. Januar 1978 - VII ZR 175/75, BGHZ 70, 240).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|