BGH - Beschluß vom 05.04.2001
VII ZR 161/00
Vorinstanzen:
OLG Naumburg,

Teilabnahme im Architektenvertrag

BGH, Beschluß vom 05.04.2001 - Aktenzeichen VII ZR 161/00

DRsp Nr. 2001/7572

Teilabnahme im Architektenvertrag

In einem Architektenvertrag kann die Teilabnahme nach Phase 8 des § 15 Abs. 2 HOAI auch formularmäßig wirksam vereinbart werden.

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).

Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, das vertragliche Aufrechnungsverbot komme nicht zum Tragen, weil eine Verrechnung vorliegt (BGH, Urteil vom 19. Januar 1978 - VII ZR 175/75, BGHZ 70, 240).