Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 10. November 2017 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - insoweit unter Änderung der Festsetzung des Verwaltungsgerichts - und für das Beschwerdeverfahren jeweils auf 10.000,-- EUR festgesetzt.
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