Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 21.12.2012 aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der Kosten und Aufwendungen der Antragsgegnerin und Beigeladenen, welche durch den Antrag der Beigeladenen nach §
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 90.000 € festgesetzt.
I.
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