OLG Celle - Urteil vom 10.08.2020
14 U 54/20
Normen:
HOAI § 7; BGB § 242;
Fundstellen:
BauR 2020, 1967
NZBau 2021, 48
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 10.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 52/17

Treuwidrigkeit der Nachforderung eines Architektenhonorars in Höhe der Mindestsätze der HOAI

OLG Celle, Urteil vom 10.08.2020 - Aktenzeichen 14 U 54/20

DRsp Nr. 2020/11859

Treuwidrigkeit der Nachforderung eines Architektenhonorars in Höhe der Mindestsätze der HOAI

Die Nachforderung eines Architektenhonorars auf der Basis der HOAI -Mindestsätze mittels einer sogenannten "Aufstockungsklage" kann treuwidrig und rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 242 BGB sein, wenn sie darauf beruht, die vom nachfordernden Architekten selbst initiierte - die HOAI -Mindestsätze unterschreitende - Pauschalhonorarvereinbarung sei unwirksam, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe (hier Treuwidrigkeit bejaht).

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 26. Februar 2020 - 14 O 52/17 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Hannover sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 29.856,66 € festgesetzt.

Normenkette:

HOAI § 7; BGB § 242;

Gründe:

I.