OLG Nürnberg - Beschluss vom 21.02.2013
15 W 2482/12
Normen:
BGB § 1059a;

Übergang eines Vorkaufsrechts auf

OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.02.2013 - Aktenzeichen 15 W 2482/12

DRsp Nr. 2013/6406

Übergang eines Vorkaufsrechts auf

§ 1059a BGB ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die nicht entsprechend angewendet werden kann, wenn das Unternehmen des Einzelkaufmanns im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG auf eine andere Person übergeht.

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen die Löschung der Auflassungsvormerkung und des Vorkaufsrechts eingetragen in Abteilung 2 Nrn. 1 und 2 an dem Grundstück Grundbuch von E... Bd. ... Bl. ... wird zurückgewiesen.

II.

Die Rechtsbeschwerde wird hinsichtlich der Löschung des Vorkaufsrechts zugelassen.

III.

Der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens wird auf 503.702,54 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1059a;

Gründe

I.

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Löschung einer Auflassungsvormerkung, die einen Auflassungsanspruch aus einem Rückkaufsrecht sichert, und die Löschung eines Vorkaufsrechts durch das Grundbuchamt.