Die Beschwerde gegen die Löschung der Auflassungsvormerkung und des Vorkaufsrechts eingetragen in Abteilung 2 Nrn. 1 und 2 an dem Grundstück Grundbuch von E... Bd. ... Bl. ... wird zurückgewiesen.
II.Die Rechtsbeschwerde wird hinsichtlich der Löschung des Vorkaufsrechts zugelassen.
III.Der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens wird auf 503.702,54 EUR festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Löschung einer Auflassungsvormerkung, die einen Auflassungsanspruch aus einem Rückkaufsrecht sichert, und die Löschung eines Vorkaufsrechts durch das Grundbuchamt.
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