Die Revision der Antragstellerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. August 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Antragstellerin wendet sich gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin.
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