BVerwG - Beschluss vom 01.04.2019
2 VR 1.19
Normen:
BBG § 44 Abs. 1 S. 1-2; VwGO § 44a;

Überprüfbarkeit einer i.R.e. Zurruhesetzungsverfahrens ergangenen Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten

BVerwG, Beschluss vom 01.04.2019 - Aktenzeichen 2 VR 1.19

DRsp Nr. 2019/6692

Überprüfbarkeit einer i.R.e. Zurruhesetzungsverfahrens ergangenen Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BBG § 44 Abs. 1 S. 1-2; VwGO § 44a;

Gründe

1. Der Antragsteller steht im Dienst der Antragsgegnerin und ist beim Bundesnachrichtendienst (BND) eingesetzt. Mit Schreiben des BND vom 27. Februar 2018 wurde der Antragsteller unter Hinweis auf seine erhebliche Zahl von krankheitsbedingten Fehltagen (im Jahr 2017 an 116 Tagen und seit dem 3. Januar 2018 fortwährend) aufgefordert, sich einer amtsärztlichen Untersuchung seines Gesundheitszustandes zu unterziehen, deren Termin gemäß weiterer Aufforderung auf den 16. Mai 2018 beim Gesundheitsamt ... bestimmt wurde. Ein dagegen gerichteter Eilantrag des Antragstellers wurde vom Senat mit Beschluss vom 16. Mai 2018 abgelehnt (BVerwG 2 VR 3.18).