BGH - Urteil vom 04.12.1986
VII ZR 77/86
Normen:
AGBG § 8 ; AVBGasV (v. 21.6.1979 - BGBl I 676) § 9, § 10 ; BGB § 315 ;
Fundstellen:
BGHR AGBG § 8 Preiskontrolle 1
BGHR AVB GasV § 9 Verwaltungsprivatrecht 1
BGHR BGB § 315 Abs. 3 Daseinsvorsorge 1
BauR 1987, 220
DÖV 1987, 453
MDR 1987, 399
NJW 1987, 1828
ZfBR 1987, 87
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Gießen,

Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten durch ein städtisches Versorgungsunternehmen

BGH, Urteil vom 04.12.1986 - Aktenzeichen VII ZR 77/86

DRsp Nr. 1996/5786

Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten durch ein städtisches Versorgungsunternehmen

»Die pauschale Berechnung von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 5 Satz 2 AVBGasV durch ein städtisches Versorgungsunternehmen mit Monopolstellung ist nach § 315 Abs. 3 BGB gerichtlich darauf überprüfbar, ob die geforderten Beträge der Billigkeit entsprechen.«

Normenkette:

AGBG § 8 ; AVBGasV (v. 21.6.1979 - BGBl I 676) § 9, § 10 ; BGB § 315 ;

Tatbestand:

Auf Antrag der Beklagten vom 5. November 1982 schloß die Klägerin im Jahre 1983 zwei von der Beklagten errichtete Wohnhäuser zum Betrieb der Heizung und der Warmwasserzubereitung an die als städtischer Eigenbetrieb geführte Gasversorgung an. Die Gasverteilungsanlage, an die die Häuser angeschlossen wurden, bestand bereits vor dem 1. April 1980. Ihre Verstärkung war nicht erforderlich.