Auf die Rechtsbeschwerden der Betroffenen zu 1 bis 4 und der Nebenbetroffenen zu 1 bis 4 wird das Urteil des 4. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Januar 2017 - auch soweit es den Betroffenen zu 5 , den Betroffenen zu 6 sowie den Nebenbetroffenen zu 5 betrifft - mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an einen anderen Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.
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