VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 24.03.2011
5 S 163/09
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 Satz 2; BauGB § 136 Abs. 4 Satz 1; BauGB § 137 Satz 1; BauGB § 142 Abs. 1 Satz 2; BauGB § 144 Abs. 4; BauGB § 164a; BauGB § 200 Abs. 2; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1;

Überprüfung der Gültigkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Antragsbefugnis eines ein Interesse auf Einbeziehung seines Grundstücks in ein festzulegendes Sanierungsgebiet innehabenden Eigentümers für ein Normenkontrollverfahren; Interesse eines Eigentümers auf Einbeziehung seines Grundstücks bzgl. etwaiger Förderungsmittel in ein festzulegendes Sanierungsgebiet als i.R.d. Gebietsabgrenzung zu berücksichtigender Belang

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2011 - Aktenzeichen 5 S 163/09

DRsp Nr. 2011/8798

Überprüfung der Gültigkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Antragsbefugnis eines ein Interesse auf Einbeziehung seines Grundstücks in ein festzulegendes Sanierungsgebiet innehabenden Eigentümers für ein Normenkontrollverfahren; Interesse eines Eigentümers auf Einbeziehung seines Grundstücks bzgl. etwaiger Förderungsmittel in ein festzulegendes Sanierungsgebiet als i.R.d. Gebietsabgrenzung zu berücksichtigender Belang

Das bloße Interesse eines Eigentümers, dass sein Grundstück im Hinblick auf etwaige Städtebauförderungsmittel in ein festzulegendes Sanierungsgebiet einbezogen wird, stellt keinen abwägungserheblichen Belang dar, den eine Gemeinde bei der Gebietsabgrenzung zu berücksichtigen hätte, und vermag daher auch keine Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren zu begründen.

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 Satz 2; BauGB § 136 Abs. 4 Satz 1; BauGB § 137 Satz 1; BauGB § 142 Abs. 1 Satz 2; BauGB § 144 Abs. 4; BauGB § 164a; BauGB § 200 Abs. 2; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1;

Tatbestand