Die Klägerin begehrt die Baugenehmigung für den Umbau und die Nutzungsänderung einer Lagerhalle in einen SB-Markt (Lebensmittel-SB-Markt, ergänzt um Nonfood-Produkte des täglichen Bedarfs). Das Grundstück der Klägerin ist durch einen Bebauungsplan aus dem Jahre 1979 als Industriegebiet festgesetzt. Der SB-Markt soll eine Verkaufsfläche von 991 qm haben; die Geschoßfläche der geplanten Halle beträgt nach den (neuen) Feststellungen des Berufungsgerichts 1 519 qm. Das Berufungsgericht hat die Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen, nachdem die erste Berufungsentscheidung durch Urteil des Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 30.86 - (ZfBR 1987, 256) aufgehoben worden war.
Die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Beschwerde bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen lassen sich weder Gründe für eine Zulassung der Revision nach §
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