Übersicht

Die "verborgenen" Schwierigkeiten der hier behandelten Klage

Auf den ersten Blick weist das Muster keine wesentlichen Unterschiede zu einer "normalen" Klage wegen Mängelansprüchen in Bausachen auf. Tatsächlich bedarf die Klage wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentumsgemeinschaft intensiver Vorüberlegungen und Vorbereitungen, die oft auch noch unter Zeitdruck geleistet werden müssen, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem einzelne Wohnungseigentümer oder die ganze WEG um anwaltliche Hilfe nachsuchen, bereits der Ablauf der Gewährleistungsfrist kurz bevorsteht.

So muss vorab bestimmt werden, welche Mängel das Gemeinschaftseigentum betreffen und welche Mängel das Sondereigentum betreffen. Nur für Erstere gelten die in diesem Abschnitt aufgeführten Besonderheiten. Der Rechtsanwalt der von den Mängeln betroffenen Eigentümer muss wissen, wer welche Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum (richtig eigentlich: Mängel an der Bauleistung, welche sachenrechtlich gemeinschaftliches Eigentum wird gem. §§ 94 BGB, 5 WEG) geltend machen kann und wer über diese Ansprüche verfügen darf (wichtig z.B. auch für Vergleichsabschlüsse).

Ein individueller und trotzdem "gemeinschaftsbezogener" Anspruch