FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.07.2010
2 K 5606/08
Normen:
EStG § 7h; AO § 171 Abs. 10; AO § 175 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; AO § 125; BauGB § 177;

Umfang der Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG, die ohne Hinweis auf das Prüfungsrecht des FA ergangen ist; Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2010 - Aktenzeichen 2 K 5606/08

DRsp Nr. 2010/23007

Umfang der Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG, die ohne Hinweis auf das Prüfungsrecht des FA ergangen ist; Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids

1. Liegen lt. der Bescheinigung der Gemeinde nach § 7h Abs. 2 EStG die Voraussetzungen für eine steuerliche Förderung nach § 7h Abs. 1 S. 2 EStG vor, handelt es sich um einen das FA umfassend bindenden Grundlagenbescheid. Die Rechtswidrigkeit der Bescheinigung schließt die Bindungswirkung nicht aus. 2. Danach prüft allein die Gemeinde, ob das Grundstück in einem Sanierungsgebiet belegen ist, ob Maßnahmen durchgeführt worden sind, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner städtebaulichen Bedeutung erhaltenswert ist, ob sich der Steuerpflichtige zur Durchführung der Maßnahme gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat und ob für die durchgeführten Maßnahmen Zuschüsse aus Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmittel gewährt worden sind. Dazu gehört auch, welchen Umfang die Baumaßnahme haben darf, um noch als steuerbegünstigte Sanierung zu gelten. 3. Das FA hat nur über das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der steuerlichen Vorschriften ein eigenes Prüfungsrecht, über die in der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG nicht entschieden worden ist.