BVerwG - Urteil vom 18.03.2009
9 C 5.08
Normen:
BauGB § 128 Abs. 1; BauGB § 130 Abs. 1;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 16.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 5206/04

Umfang der Einbeziehung von Fremdfinanzierungskosten in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand; Anforderungen an die rechtliche Qualifizierung von Zinsen und sonstigen Kosten für Darlehen als Erschließungsaufwand; Rechtliche Ausgestaltung des Gebotes einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung im Verwaltungsrecht im Rahmen der Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes

BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen 9 C 5.08

DRsp Nr. 2009/10017

Umfang der Einbeziehung von Fremdfinanzierungskosten in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand; Anforderungen an die rechtliche Qualifizierung von Zinsen und sonstigen Kosten für Darlehen als Erschließungsaufwand; Rechtliche Ausgestaltung des Gebotes einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung im Verwaltungsrecht im Rahmen der Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. April 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.

Normenkette:

BauGB § 128 Abs. 1; BauGB § 130 Abs. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang Fremdfinanzierungskosten in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einzubeziehen sind.