OLG Celle - Urteil vom 15.03.2001
14 U 84/00
Normen:
HOAI § 8 ; BGB § 631 ; ZPO § 322 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 222
Vorinstanzen:
LG Bückeburg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 1009/98

Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Architektenhonorarklage als zur Zeit unbegründet

OLG Celle, Urteil vom 15.03.2001 - Aktenzeichen 14 U 84/00

DRsp Nr. 2004/8025

Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Architektenhonorarklage als zur Zeit unbegründet

Die Rechtskraft eines die Honorarklage eines Architekten als zur Zeit unbegründet wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlussrechnung abweisenden Urteils steht der Erhebung einer neuen Klage entgegen, wenn die neu erstellte Schlussrechnung mit derjenigen aus dem Ausgangsverfahren weitgehend identisch ist und auch kein neuer Sachvortrag gehalten ist, da die Streitgegenstände beider Verfahren weitgehend identisch sind.

Normenkette:

HOAI § 8 ; BGB § 631 ; ZPO § 322 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Beklagten hat Erfolg (I.), die Anschlussberufung des Klägers ist dagegen unbegründet (II.).

I.

Die Klage, mit der der Kläger das vereinbarte Pauschalhonorar für Architektenleistungen am Bauvorhaben der Beklagten für die Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 15 HOAI begehrt, ist unzulässig. Der Klage steht das von Amts wegen zu beachtende Prozesshindernis der Rechtskraft entgegen.