Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Traunstein -Grundbuchamt - vom 18. Dezember 2012 wird auf die Beschwerde der Beteiligten aufgehoben.
I.
Die Beteiligte zu 1 ist als Eigentümerin von Grundstücken im Grundbuch eingetragen, die sie im Weg der Erbfolge unter anderem von ihrer am 29.3.2012 verstorbenen Schwester erworben hat. Nach dem notariellen Testament der Erblasserin vom 1.9.2009 ist der Erbteil mit Vermächtnissen belastet. So ist den Beteiligten zu 2 und 3 jeweils ein Miteigentumsanteil von je 1/2 an zwei verschiedenen Grundstücken vermacht. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind ihrerseits mit einem Nießbrauchs-Untervermächtnis belastet. In dem notariellen Testament ist die Beteiligte zu 1 als (Dauer-)Testamentsvollstreckerin für die Vermächtnisnehmer eingesetzt mit (unter anderem) der Aufgabe, die Vermächtnisse vollständig zu erfüllen.
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